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25 Produkte in der Datenbank · Preise zuletzt geprüft am 6. November 2026

Für Mieter

Balkonkraftwerk in der Mietwohnung: Was Vermieter dürfen

Balkonkraftwerk als Mieter: Anspruch auf Zustimmung nach § 554 BGB, was der Vermieter verlangen darf, Eigentümergemeinschaft, Auszug und passende Sets.

Welches Set passt zu Ihnen?Sechs kurze Fragen, drei Vorschläge mit Begründung.Zum Set-Finder →
Balkon eines Mehrfamilienhauses mit zwei Solarmodulen am Geländer, Blumentöpfen und einem Klappstuhl
Symbolbild (KI-generiert)

Ja, auch in der Mietwohnung dürfen Sie ein Balkonkraftwerk betreiben. Sie brauchen dafür die Zustimmung des Vermieters, haben aber einen gesetzlichen Anspruch darauf: Mieter können verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen für Steckersolargeräte erlaubt (§ 554 Abs. 1 BGB). Ablehnen darf er nur, wenn ihm die Veränderung auch unter Würdigung Ihrer Interessen nicht zuzumuten ist.

Darf der Vermieter ein Balkonkraftwerk verbieten?

Grundsätzlich nicht. Der Anspruch aus § 554 BGB gilt für bauliche Veränderungen, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. Das Gesetz nennt nur eine Ausnahme: wenn die Veränderung dem Vermieter nicht zugemutet werden kann. Wann das der Fall ist, sagt das Gesetz nicht; das entscheidet im Streitfall ein Gericht im Einzelfall. Denkbar sind etwa eine Befestigung, die die Fassade beschädigt, oder ein Geländer, das das Gewicht nicht trägt.

Was der Vermieter darf: über das Wie mitreden. Er kann zum Beispiel verlangen, dass die Module an einer bestimmten Stelle hängen, fachgerecht befestigt sind oder optisch zum Haus passen. Und er darf auf eine zusätzliche Sicherheit bestehen, zu der Sie sich verpflichten können, etwa für den Rückbau beim Auszug.

Ohne Zustimmung loszulegen, raten wir nicht. Der Anspruch heißt, dass der Vermieter zustimmen muss, nicht, dass Sie die Zustimmung überspringen dürfen.

So fragen Sie den Vermieter

Je konkreter die Anfrage, desto weniger Anlass für ein Nein. Schreiben Sie per Brief oder E-Mail und nennen Sie:

  1. Gerät: Hersteller, Modulleistung in Wp, Wechselrichterleistung (höchstens 800 VA).
  2. Ort und Befestigung: welches Geländer oder welche Wand, welche Halterung, ob gebohrt wird. Ein Foto oder Datenblatt der Halterung hilft.
  3. Anschluss: an welche Steckdose, wie das Kabel verlegt wird. Bis 960 W Modulleistung reicht laut Norm die Schuko-Steckdose (DKE-FAQ), sonst setzt eine Elektrofachkraft eine Einspeisesteckdose.
  4. Rückbau: dass Sie die Anlage beim Auszug abbauen und den alten Zustand herstellen.
  5. Rechtsgrundlage: einen Hinweis auf § 554 Abs. 1 BGB, sachlich, ohne Drohung.

Setzen Sie eine angemessene Frist für die Antwort. Viele städtische Förderprogramme verlangen die schriftliche Zustimmung des Vermieters als Nachweis, etwa in Neuwied und in der Verbandsgemeinde Bad Breisig. Mehr dazu unter Balkonkraftwerk-Förderung.

Und in der Eigentumswohnung?

Auch Wohnungseigentümer haben einen Anspruch: Jeder kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen (§ 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG). Über die Durchführung beschließt die Eigentümergemeinschaft. Sie entscheidet also nicht über das Ob, wohl aber über das Wie.

Wenn Sie in einer vermieteten Eigentumswohnung wohnen, fragen Sie Ihren Vermieter. Er muss sich dann seinerseits mit der Gemeinschaft abstimmen.

Welches Balkonkraftwerk passt in die Mietwohnung?

Für Mieter zählen drei Dinge mehr als für Eigentümer: wenig Eingriff ins Gebäude, kein Elektriker und eine Anlage, die beim Umzug mitkommt.

  • Kein Elektriker: Bis 960 W Modulleistung und 800 VA dürfen Sie laut Norm die Schuko-Steckdose nutzen. In unserem Vergleich erfüllt das nur das Yuma Flat mit 920 Wp. Die meisten anderen Sets haben 1.000 Wp und brauchen eine Einspeisesteckdose, die der Elektriker setzt. Darüber muss der Vermieter dann zusätzlich entscheiden.
  • Wenig Eingriff: Eine Geländerhalterung ohne Bohren ist leichter durchzusetzen als eine Fassadenmontage. Was senkrecht gegen schräg an Ertrag kostet, steht unter Balkonkraftwerk-Halterung.
  • Umzugsfähig: Ein Steckersolargerät lässt sich abbauen und mitnehmen. Aktualisieren Sie nach dem Umzug den Eintrag im Marktstammdatenregister.

Schuko, ohne Elektriker

Symbol: Balkonkraftwerk-Set

Yuma

Yuma Flat (920+) Balkonkraftwerk

379 € · geprüft 6. November 2026

Modulleistung (Wp)
920
Wechselrichter (W)
800
Garantie (Jahre)
12
App
EcoFlow OASIS App
  • 2 Solarmodule von SUNPRO Power mit je 460 Wp.
  • Wechselrichter EcoFlow STREAM mit 800 W Ausgangsleistung.
  • 12 Jahre Produktgarantie auf den Wechselrichter, bis zu 30 Jahre auf die Module.
Yuma ansehen

Das Yuma Flat kostet 379 € (Stand: 06.11.2026, regulär 499 €). Für dieses Set haben wir kein Partnerprogramm. Weitere Sets stehen unter Balkonkraftwerk 800 Watt.

Speicher in der Mietwohnung?

Möglich, aber überlegen Sie gut. Speicher sind schwer: Der Zendure SolarFlow 800 Pro 2 wiegt 22,6 kg, die Anker Solarbank 3 Pro 29,2 kg, der Marstek Venus E Gen 3.0 sogar 60 kg. Sie stehen meist auf dem Balkon und brauchen einen Platz, an dem sie niemanden stören. Nehmen Sie den Speicher in die Anfrage an den Vermieter mit auf.

Ob sich ein Speicher überhaupt rechnet, hängt vor allem davon ab, ob tagsüber jemand zu Hause ist. Unsere Rechnung dazu steht unter Lohnt sich ein Balkonkraftwerk?.

Was passiert mit dem Balkonkraftwerk beim Auszug?

Sie nehmen es mit. Bauen Sie Module und Halterung ab und stellen Sie den ursprünglichen Zustand her, also etwa Bohrlöcher verschließen, wenn Sie welche gesetzt haben. Hat ein Elektriker eine Einspeisesteckdose installiert, klären Sie mit dem Vermieter, ob sie bleiben darf oder zurückgebaut wird. Hat der Vermieter eine Sicherheit verlangt, bekommen Sie sie nach dem Rückbau zurück.

Wenn Sie eine Förderung bekommen haben, prüfen Sie die Haltedauer. In Neuwied etwa müssen Sie die geförderte Anlage 5 Jahre im Stadtgebiet betreiben (Förderrichtlinie Neuwied).

Häufige Fragen

Muss ich das Balkonkraftwerk als Mieter anmelden?

Ja, wie jeder Betreiber im Marktstammdatenregister, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme (§ 5 MaStRV). Beim Netzbetreiber ist keine eigene Meldung nötig. Die Schritte stehen unter Balkonkraftwerk anmelden.

Gibt es Förderung für Mieter?

In manchen Städten ja. Die Programme in Kassel, Neuwied und der Verbandsgemeinde Bad Breisig stehen ausdrücklich auch Mietern offen, Hamburg fördert Haushalte mit geringem Einkommen. Meist gehört die schriftliche Zustimmung des Vermieters zu den Unterlagen. Beträge und Fristen stehen unter Balkonkraftwerk-Förderung.