Ein Balkonkraftwerk darf an die normale Haushaltssteckdose, wenn der Wechselrichter höchstens 800 VA und die Module höchstens 960 W leisten. Das regelt die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 (VDE V 0126-95):2025-12, die seit Dezember 2025 für Steckersolargeräte gilt (DKE-FAQ zur Norm). Die 960 W ergeben sich aus 800 W plus 20 %.
Für größere Anlagen bis 2.000 Wp sieht die Norm eine spezielle Energiesteckvorrichtung vor. Deren Steckdose muss eine Elektrofachkraft installieren. Die Anschlussleitung muss in jedem Fall mindestens 5 Meter lang sein.
Das betrifft viele aktuelle Sets. In unserem Vergleich haben fast alle Komplettsets ohne Speicher 1.000 oder 2.000 Wp und liegen damit über der Schuko-Grenze. Nur das Yuma Flat mit 920 Wp bleibt darunter. Kleines Kraftwerk weist bei seinem Quattro XL mit 2.000 Wp selbst darauf hin, dass für mehr als 960 Wp eine Energiesteckvorrichtung durch eine Elektrofachkraft nötig ist.
Zwei Einschränkungen nennt die DKE ausdrücklich. Die Norm deckt Steckersolargeräte mit Energiespeicher nicht ab; dafür ist ein weiterer Normteil geplant. Und sie wirkt nicht auf Geräte, die bereits in Betrieb sind. Wer schon ein Balkonkraftwerk am Schukostecker betreibt, muss wegen der Norm nichts umbauen.
Unabhängig von der Norm bleiben die gesetzlichen Grenzen: höchstens 800 VA Wechselrichter- und 2.000 Wp Modulleistung (§ 8 Abs. 5a EEG). Auch die Netzanschlussregel ist angepasst: Die VDE-AR-N 4105:2026-03 ist mit dem Gesetz abgestimmt, die frühere 600-VA-Grenze ist entfallen (VDE FNN).
Alle Schritte von der Steckdose bis zur Registrierung stehen unter Balkonkraftwerk anmelden.